Seminar Details für "Befähigungsnachweis für Transporteure von Pferden"
Personen, die mit Pferden im Rahmen eines Transportes umgehen, müssen gemäß Artikel 3 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Dies gilt für den Transport jeglicher Wirbeltierarten sowie für Landwirte im Rahmen von Artikel 1 Abs. 2 (Transporte bis max. 50 km). Zudem müssen Transportunternehmer und Sammelstellen nach Artikel 6 Abs. 4 und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sicherstellen, dass der Umgang mit Tieren nur Personen anvertraut wird, die zu den einschlägigen Regelungen des Anhangs I und II (Transportunternehmer, ab Transportstrecke von 65 km) bzw. des Anhangs I (Sammelstellen) geschult wurden. Mitarbeiter pferdehaltender Unternehmen des Landes Brandenburg sowie weitere interessierte Personen, die nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Berufen Landwirt, Pferdewirt oder Tierwirt bzw. über ein abgeschlossenes Hoch- bzw. Fachhochschulstudium im Bereich Landwirt-schaft oder Tiermedizin verfügen und Tier-transporte von mehr als 65 km durchführen, benötigen einen Befähigungsnachweis zur Durchführung von Tiertransporten. Dieses Seminar dient der Erlangung des geforderten Befähigungsnachweises nach Artikel 17 der Verordnung EU (VO) 1/2005. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und bestandener Prüfung eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem, für den Wohnort zuständigen, Veterinäramt. Im Amt wird Ihnen dann der neue EU-weit gültige Befähigungsnachweis ausgestellt.
Zeitraum: von 25.02.2025 09:00 Uhr bis 26.02.2025 16:00 Uhr
Seminarentgelt:
inkl. ÜN, AE & FR | 395 € brutto inkl. Prüfungsgebühr | |
ohne ÜN, AE & FR | 355 € brutto inkl. Prüfungsgebühr |
Dozent(en): Jörg Kotenbeutel, Sandra Reimann, Torsten Haier
Seminar-Organisation:
Die Teilnehmerzahl für dieses Seminar ist begrenzt. Eine Anmeldung nach Rückmeldeschluss ist nur nach telefonischer Rücksprache möglich. Sollte die Nachfrage die Teilnehmerkapazität überschreiten, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
Die Unterkunft und Verpflegung sind am Ort der Veranstaltung gewährleistet. Bitte nutzen Sie das im Teilnahmebeitrag enthaltene Angebot der Übernachtung und bleiben Sie am Seminarort. Die Gespräche und der Erfahrungsaustausch am Abend tragen wesentlich zur Vertiefung der Inhalte und somit zum Seminarerfolg bei.
Anmeldeschluss: 15.02.2025
Themenschwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen für Tiertransporte
Tierschutzgesetz EU_Tiertransportverordnung, nationale Tierschutztransportverordnung Tierschutz-Schlachtverordnung einschlägige tierseuchenrechtliche Vorschriften (Tierseuchengesetz, Viehverkehrsverordnung) - Grundkenntnisse über die Tierart Pferd
Anatomie und Physiologie Ernährung und Pflege von Pferden, insbesondere deren Fütterungs- und Tränkebedürfnisse - Grundkenntnisse zu Transporten
Führen und Treiben von Pferden Beurteilung der Transportfähigkeit Auswirkungen des Transportes auf das Tier Anzeichen von Störungen des Allgemeinbefindens, erste Maßnahmen bei deren Auftreten Möglichkeiten der Beruhigung und Fixation erste Hilfe für Pferde Maßnahmen zum Nottöten und Notschlachten - Anforderungen an Transportfahrzeuge
Tiergerechtheit von Pferdetransportern Notwendige Ausstattung (lange Transporte) Eignung und Kapazität der verschiedenen Pferdetransporter - Anforderungen an Verlade- und Versorgungseinrichtungen
Tiergerechtheit Technik - Durchführung von Pferdetransporten
Vorbereitung, Planung und Organisation eines Transportes Auswahl und Zusammenstellung der erforderlichen tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Dokumente, Ein- und Ausfuhrdokumente, Fahrtenbuch usw. Auswahl, Kennzeichnung und Vorbereitung der Tiere Tierschutzgerechter Umgang mit den Tieren beim Beladen, Transport, Entladen Versorgung während des Transportes Führen der Begleitdokumente Reinigung und Desinfektion Bedienung des Navigationsgerätes - Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Sicherheitsvorschriften für den Transport - Schriftliche Prüfung (Multiple Choice)
- Mündliche Prüfung
Gruppen von jeweils max. 4 Personen - Auswertung der Ergebnisse
Bekanntgabe der ergebnisse und Übergabe der Bescheinigungen